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   AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08   

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https://dejure.org/2009,16143
AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08 (https://dejure.org/2009,16143)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 25.11.2009 - 21 C 442/08 (https://dejure.org/2009,16143)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 25. November 2009 - 21 C 442/08 (https://dejure.org/2009,16143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ilex erwirkt Grundsatzentscheidung zum EC-Kartenbetrug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 407
  • NJW-RR 2011, 360 (Ls.)
  • MMR 2010, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Die diesbezügliche BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az. XI ZR 210/03) sei angesichts der neuen technischen Möglichkeiten, EC-Karten-Daten und PIN auszuspähen, überholt.

    Der Anscheinsbeweis, nach dem bei Abhebungen nur kurze Zeit nach einem EC-Kartendiebstahl unter Verwendung der korrekten PIN stets davon auszugehen ist, dass der bestohlene Karteninhaber seine PIN auf der EC-Karte notiert hat oder gemeinsam mit der EC-Karte aufbewahrt hat (BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az. XI ZR 210/03, NJW 2004, 3632), überzeugt heute aus mehreren Gründen nicht mehr.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2007 - 16 U 160/04

    Obliegenheiten des EC-Karteninhabers bei Benutzung und Verwahrung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Anders als in einigen Fällen, in welchen das Aufbewahren einer EC-Karte in einer verschlossenen Handtasche in einem verschlossenen Auto als grob fahrlässig erachtet wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2007, BKR 2008, S. 41; LG Hamburg NJW-RR 2002, 264; AG Nürnberg WM 2002, 1060; AG Spandau WM 2001, 856), hatte die Klägerin ihre Handtasche gerade nicht von außen sichtbar auf dem Beifahrersitz aufbewahrt.
  • LG Hamburg, 23.11.2001 - 313 S 116/01

    Haftung bei Zurücklassen der EC-Karte im Auto

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Anders als in einigen Fällen, in welchen das Aufbewahren einer EC-Karte in einer verschlossenen Handtasche in einem verschlossenen Auto als grob fahrlässig erachtet wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2007, BKR 2008, S. 41; LG Hamburg NJW-RR 2002, 264; AG Nürnberg WM 2002, 1060; AG Spandau WM 2001, 856), hatte die Klägerin ihre Handtasche gerade nicht von außen sichtbar auf dem Beifahrersitz aufbewahrt.
  • AG Nürnberg, 30.01.2002 - 31 C 9097/01

    Haftung bei Missbrauch der ec-Karte

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Anders als in einigen Fällen, in welchen das Aufbewahren einer EC-Karte in einer verschlossenen Handtasche in einem verschlossenen Auto als grob fahrlässig erachtet wurde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2007, BKR 2008, S. 41; LG Hamburg NJW-RR 2002, 264; AG Nürnberg WM 2002, 1060; AG Spandau WM 2001, 856), hatte die Klägerin ihre Handtasche gerade nicht von außen sichtbar auf dem Beifahrersitz aufbewahrt.
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Demnach und nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind alle, staatlichen Stellen - insbesondere auch die Gerichte (Hakenberg, Zur Staatshaftung von Gerichten bei Verletzung von europäischen Gemeinschaftsrecht, Deutsche Richterzeitung 2004, S. 113) - bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist dazu verpflichtet, nationale Bestimmungen richtlinienkonform auszulegen; zudem dürfen staatliche Stellen keine Maßnahmen erlassen oder dulden, welche den Richtlinienzweck gefährden, schmälern oder gar vereiteln könnte (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, C-129/96, Slg. S. 1-7411 "Inter-Environment Wallonie"; EuGH, Urteil vom 16.06.2005, C-105/03, Slg. S. 1-5285 "Pupino", hier sogar für intergouvernementale Rahmenbeschlüsse in der dritten, nicht vergemeinschafteten Säule; Hakenberg, Europarecht, 4. Auflage 2007, Rn. 202; Höbe, Europarecht, 3. Auflage 2006, Rn. 286).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Demnach und nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH sind alle, staatlichen Stellen - insbesondere auch die Gerichte (Hakenberg, Zur Staatshaftung von Gerichten bei Verletzung von europäischen Gemeinschaftsrecht, Deutsche Richterzeitung 2004, S. 113) - bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist dazu verpflichtet, nationale Bestimmungen richtlinienkonform auszulegen; zudem dürfen staatliche Stellen keine Maßnahmen erlassen oder dulden, welche den Richtlinienzweck gefährden, schmälern oder gar vereiteln könnte (EuGH, Urteil vom 18. Dezember 1997, C-129/96, Slg. S. 1-7411 "Inter-Environment Wallonie"; EuGH, Urteil vom 16.06.2005, C-105/03, Slg. S. 1-5285 "Pupino", hier sogar für intergouvernementale Rahmenbeschlüsse in der dritten, nicht vergemeinschafteten Säule; Hakenberg, Europarecht, 4. Auflage 2007, Rn. 202; Höbe, Europarecht, 3. Auflage 2006, Rn. 286).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Eine vertikale unmittelbare Anwendbarkeit von EG-Richtlinien kommt nur unter den engen Voraussetzungen und ausschließlich zugunsten des Bürgers dann in Frage, wenn die Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgelaufen ist und die Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt ist (EuGH, Rs. 103/88 Slg. 1979, 1629 "Ratti"; Rs. 103/88, Slg. 1989, 1839 "Fratelli Constanzo"; Hakenberg, Europarecht 4. Auflage 2007, Rn. 205-206).
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 283/05

    Zahnverlust bei Restaurantbesuch

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Eine Beweiserleichterung durch einen Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann in Frage, wenn bereits die unstreitig festgestellten Tatsachen eines Sachverhaltes hinsichtlich einer noch zu beweisenden Tatsache nach der allgemeinen Lebenserfahrung eindeutig auf einen typischen Geschehensablauf hinweisen (BGH NJW 2006, 2262; Thomas/Putzo, ZPO, 29. Auflage 2008, § 286, Rn. 12, Adolphsen, Zivilprozessrecht 2005, S. 208, 217).
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Eine vertikale unmittelbare Anwendbarkeit von EG-Richtlinien kommt nur unter den engen Voraussetzungen und ausschließlich zugunsten des Bürgers dann in Frage, wenn die Umsetzungsfrist einer Richtlinie abgelaufen ist und die Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend bestimmt ist (EuGH, Rs. 103/88 Slg. 1979, 1629 "Ratti"; Rs. 103/88, Slg. 1989, 1839 "Fratelli Constanzo"; Hakenberg, Europarecht 4. Auflage 2007, Rn. 205-206).
  • BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03

    Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer BGB

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 25.11.2009 - 21 C 442/08
    Der Anscheinsbeweis, nach dem bei Abhebungen nur kurze Zeit nach einem EC-Kartendiebstahl unter Verwendung der korrekten PIN stets davon auszugehen ist, dass der bestohlene Karteninhaber seine PIN auf der EC-Karte notiert hat oder gemeinsam mit der EC-Karte aufbewahrt hat (BGH, Urteil vom 05.10.2004, Az. XI ZR 210/03, NJW 2004, 3632), überzeugt heute aus mehreren Gründen nicht mehr.
  • AG Wiesloch, 20.06.2008 - 4 C 57/08

    Bank muss Phishing-Opfern Geld erstatten

  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 31 U 72/96

    Beweiserleichtung bei Diebstahl einer ec-Karte - Haftung der Bank

  • LG Bonn, 23.08.2005 - 3 O 126/05

    Landgericht Bonn: Bank haftet für ec-Karten-Missbrauch am Kassenschalter

  • LG Osnabrück, 04.02.2003 - 7 S 641/02

    Aufwendungsersatzanspruch aus einem Auftragsverhältnis eines Kunden gegenüber

  • OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 28/95

    Barabhebung bei nicht kontoführender Bankfiliale mit ec-Karte und Personalausweis

  • AG Dortmund, 26.03.2003 - 127 C 8948/02

    Kein Anscheinsbeweis für unsorgfältigen Umgang mit PIN bei EC-Kartendiebstahl

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    aa) Eine Meinung in der Literatur (Franck/Massari, WM 2009, 1117, 1126; Jungmann in Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler Bd. 2007, 2008, S. 329, 356; Scheibengruber, BKR 2010, 15, 21; kritisch auch: Erman/Graf von Westphalen, BGB, 14. Aufl., § 675w Rn. 16 ff.), der sich vereinzelt Gerichte angeschlossen haben (z.B. AG Berlin-Mitte, NJW-RR 2010, 407, 408), geht davon aus, § 675w Satz 3 BGB verbiete im Zahlungsdiensterecht bei Einsatz eines Authentifizierungsinstruments die Anwendung des Anscheinsbeweises, da das dadurch entstehende Regel-Ausnahme-Verhältnis Sinn und Zweck des § 675w Satz 3 BGB widerspreche.
  • OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 1218/13

    Haftung der Bank für missbräuchliche EC-Kartenverfügungen

    Kritiker einer Fortgeltung der Regeln des Anscheinsbeweises argumentieren, dass der Wortlaut des § 675w Satz 3 BGB, wonach Nutzungs- und Authentifizierungsaufzeichnungen als Nachweis für eine Verletzung von § 675l BGB oder für einen vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verstoß gegen eine oder mehrere Nutzungsbedingungen "allein nicht notwendigerweise" ausreichen, richtlinienkonform zu interpretieren sei mit der Folge, dass jegliche Abweichung von der in § 675w BGB (Art. 59 Abs. 2 ZdRL) aufgestellten Beweisregel, unzulässig sei (Franck/Masarie, WM 2009, 1117, 1126; AG Berlin-Mitte, Urt. v. 25.11.2009 - 21 C 442/08, Rn. 33).
  • LG Berlin, 22.06.2010 - 10 O 10/09

    Missbräuchliche Verwendung von EC-Karten, Grobe Fahrlässigkeit, Anscheinsbeweis

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25.11.2009 - 21 C 442/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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